Auswirkungen der neuen Corona-Regeln auf die Stralsunder Werkstätten

Ab dem heutigen Montag, 02.11.2020, gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Corona-Schutzregeln. Die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen gelten bis vorerst Ende November.

Im Folgenden informieren wir über die Auswirkungen der neuen Schutzregeln auf die Arbeit in den Stralsunder Werkstätten:

→ Bistro „Delikater“: Zoos und Tierparks dürfen ihre Außenbereiche weiterhin öffnen. Ebenso ist ein gastronomischer Außerhausverkauf von Speisen und Getränken an Zoo- bzw. Tierparkbesucher gestattet. Die Stralsunder Werkstätten halten ab heute im Bistro „Delikater“ einen solchen Außerhausverkauf von Speisen und Getränken für Besucher des Stralsunder Zoos vor. Der Verkauf erfolgt täglich von 10 – 16 Uhr aus dem Wintergarten des Zoobistros heraus. Dabei sind die geltenden Abstandsregelungen einzuhalten. Für externe Gäste (Zugang über Parkplatz Barther Straße) bleibt das Bistro „Delikater“ bis auf Weiteres geschlossen. Die Tageskarte wird bis Ende November eingestellt.

→ WfbM: Die Werkstatt für behinderte Menschen bleibt für alle Teilnehmenden und Beschäftigten geöffnet. Es gelten die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

→ Wohnbereich: Es gibt vorerst keine neuen Beschränkungen für die Wohnhäuser der Stralsunder Werkstätten. Die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen bleiben bestehen.

→ Zutritt durch Dritte: Dritten, z. B. Kunden unserer Arbeitsbereiche, ist der Zutritt zu unserer Werkstatt weiterhin gestattet. Voraussetzung ist die Einhaltung unserer Hygiene- und Abstandsregeln (Anmeldung, Einhalten von Abständen, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes).