Gut zu wissen
In allen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland wählen die Beschäftigten regelmäßig einen Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte.
Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.
Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Der Werkstattrat
Die Mitglieder des Werkstattrates der Stralsunder Werkstätten nehmen Wünsche, Ideen, Beschwerden und Anregungen entgegen und besprechen diese regelmäßig in ihren Sitzungen sowie in Terminen mit der Geschäftsleitung. Themenschwerpunkte sind Arbeits- und Pausenzeiten, Betriebsurlaub, Arbeitssicherheit, Neu- und Umbauten, die Mittagsversorgung sowie Veranstaltungen und Ausflüge.
Der Werkstattrat ist Mitglied des Landesarbeitskreises der Werkstatträte in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesarbeitskreis vertritt die Interessen der Werkstatträte im Land und setzt sich für die Rechte der Beschäftigten in den Werkstätten ein. Er vertritt die Werkstatträte auf Bundesebene und hält Kontakt zu Politik und Verbänden. Über die Mitgliedschaft im Landesarbeitskreis erhalten die Mitglieder des Werkstattrates regelmäßig Informationen und Fortbildungsangebote.
Die Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragte der Stralsunder Werkstätten und ihre Stellvertreterin stellen sicher, dass die in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit geistiger Behinderung oder seelischer Erkrankung die gleichen Rechte haben wie die männlichen Beschäftigten. Sie setzen sich dafür ein, dass Frauen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und dass sie vor Gewalt geschützt werden. Hierzu beraten die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin die weiblichen Beschäftigten, unterstützen bei der Lösung von Problemen und entwickeln Angebote, die sich speziell an weibliche Werkstattbeschäftigte richten.