Mit integrativen Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes fördern wir die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung und die Teilhabe unserer Beschäftigten am Arbeitsleben. Eine Kooperation mit den Stralsunder Werkstätten ermöglicht es Ihnen, unternehmerische Vorteile zu nutzen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Welche Möglichkeiten einer Kooperation gibt es?
Außenarbeitsplatz: Ein Beschäftigter unserer Werkstatt ist auf einem Arbeitsplatz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig.
Ausgelagerte Arbeitsgruppe: Eine gesamte Arbeitsgruppe unserer Werkstatt ist mitsamt Gruppenleiter in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig.
Gut zu wissen
Eine Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen oder in Außenarbeitsgruppen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und beispielsweise von Tätigkeit und Räumlichkeiten abhängig. Die Anforderungen erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Welche Vorteile bietet eine Kooperation für meinen Betrieb?
- Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung durch die Ermöglichung beruflicher Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
- Ihr Betrieb erfährt einen Imagegewinn durch die Schaffung integrativer Arbeitsplätze.
- Sie können die Vergütung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
- Für die auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz oder in einer Außenarbeitsgruppe tätigen Menschen mit Behinderung bleibt das Beschäftigungsverhältnis mit den Stralsunder Werkstätten bestehen. Die Verantwortlichkeit unserer Werkstatt bleibt also erhalten. Auch werden Arbeitslohn und Sozialabgaben weiterhin von uns übernommen.
Welche Leistungen bieten wir Ihnen?
- Ein fester Ansprechpartner unserer Werkstatt begleitet die Kooperation.
- Wir qualifizieren unsere Beschäftigten gemäß Ihren betrieblichen Anforderungen.
Möchten Sie unternehmerische Vorteile mit gesellschaftlicher Verantwortung kombinieren?
Bitte sprechen Sie uns an! In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir heraus, ob eine Kooperation möglich ist.