Neue Besuchs- und Betretungsregeln in Wohnbereichen der Stralsunder Werkstätten
Im Zuge steigender Corona-Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern wurde vor Kurzem die „Pflege und Soziales Corona-Verordnung“ der Landesregierung überarbeitet. Ab sofort gelten generell für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung, und damit auch für die Wohnbereiche der Stralsunder Werkstätten, neue Besuchs- und Betretungsregeln. Weitere Einschränkungen gelten in Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen.
Generelle Einschränkungen:
Besucherinnen und Besucher
- die sich in den letzten drei Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt aufgehalten haben, in dem innerhalb von sieben Tagen mehr als 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner Tagen festgestellt wurden
- die sich in den letzten drei Tagen in einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben
dürfen unsere Wohnbereiche bis auf Weiteres nicht betreten.
AUSNAHME: Die betroffenen Personen können einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Einschränkungen in Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen:
Gradmesser ist die sogenannte Corona-Ampel. Sie regelt, was passiert, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt die Zahl von 35 (Stufe: orange) oder 50 (Stufe: rot) Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen überschreitet.
Es gelten folgende Einschränkungen in unseren Wohnbereichen:
Corona-Ampel Stufe orange: höchstens zwei Besucher/innen pro Bewohner/in
Corona-Ampel Stufe rot: höchstens ein/e Besucher/in pro Bewohner/in
Corona-Ampel Stufe rot 2: Besuche sind nur in einem separaten Besuchszimmer gestattet